Schutzkonzept für Proben ab 19. Oktober 2020
Liebe Kameradinnen und Kameraden
«Es darf weiter geprobt werden»
Der Bundesrat hat am 18. Oktober neue Massnahmen zu Covid-19 angeordnet. Die Probenarbeit ist nach wie vor möglich, dies aber unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes.
Der EJV empfiehlt allen Klubs und den Alphorn-, Büchel und Fahnenschwingformationen, das vorliegende EJV-Musterkonzept individuell anzupassen.
Das offizielle Schreiben entnehmt ihr bitte dem angefügten PDF
(siehe Download-Icon links).