COVID-19: Finanzhilfe vom BAK
Bei finanziellen Einbussen durch abgesagte Veranstaltungen, aufgrund von COVID-19, können bis 31. Juli 2022 Gesuche um Finanzhilfen des Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Die Finanzhilfen decken Schäden, die frühestens ab dem 26. September 2020 und spätestens bis zum 30. Juni 2022 entstehen, ohne dass behördliche Vorgaben als Begründung des Gesuches angeführt werden müssen.
Bitte HIER die allgemeinen Grundsätze sorgfältig durchlesen.